Meniskusresektion

Begriffsbestimmung

Die Menisken stellen „Beilegscheiben“ zwischen Ober- und Unterschenkel dar. Sie gewährleisten die optimale Kraftübertragung vom Ober- auf den Unterschenkel und geben dem Gelenk eine zusätzliche Stabilität.

Das menschliche Kniegelenk verfügt über einen Innen- und einen Außenmeniskus. Beide bestehen aus Faserknorpel und sind untereinander und mit der Gelenkkapsel und den Seitenbändern verwachsen. Die Menisken werden über kleine Gefäße, die von der Gelenkkapsel in den Meniskus eingewachsen sind, versorgt. Leider sind vor allem die mittleren und in Gelenkmitte liegenden Abschnitte der Menisken nur schlecht mit Blut versorgt. Risse im Meniskus heilen daher nur an bestimmten Stellen (wie dem kapselnahen Anteil des Meniskus) und Rissformen (häufiger Partialrisse am Außenmeniskushinterhorn).

In allen anderen Fällen findet leider weder eine Spontanheilung des Risses statt, noch verwachsen die gerissenen Teile des Meniskus im Falle einer Meniskusnaht dauerhaft miteinander. Daher müssen bei bestimmten Rissformen Teile des geschädigten Meniskus entfernt werden.

Indikation zur Operation

Wir unterscheiden verschiedene Rissformen des Meniskus. Bei den häufigen ‚Horizontalrissen’ am Innenmeniskushinterhorn, die auf einer Degeneration des Faserknorpels beruhen und zu einem Riss des Meniskus führen, bei dem die beiden Teile des Meniskus ‚sandwichartig’ aufeinanderliegen, ist in der Regel eine operative Therapie nicht erforderlich.

Bei diesen Rissformen, die man besonders gut in Bildern der Kernspintomografie sieht, findet eine unverändert gute Kraftübertragung statt, Einklemmungen des Meniskus treten nicht auf.

Da diese Risse in der Regel bis an die hintere Gelenkkapsel des Meniskus reichen, müsste zur ursächlichen Therapie der gesamte hintere Anteil des Meniskus entfernt werden. Dies ist ein weiterer Grund, warum Operationen bei dieser Verletzungsform vermieden werden sollten.

Operationstechnik

Bei den so genannten ‚instabilen Rissen’ des Meniskus, Verletzungen, bei denen sich Teile des geschädigten Meniskus in das Gelenk zwischen Ober- und Unterschenkel einschlagen, sollte hingegen ein operativer Eingriff eher frühzeitig erfolgen. Bei wiederkehrenden Einklemmungen der gerissenen Meniskusanteile kann es hier zu einer frühzeitigen Schädigung des Gelenkknorpels am Ober- und Unterschenkel, einer irreparablen Arthrose kommen. Auch bei dieser Form der Meniskusrisse bietet uns die Kernspintomografie eine sehr exakte Aussage über Art und Ausmaß der Meniskusverletzung und mögliche schon entstandene Begleitschäden. Sie ist für den Operateur sehr hilfreich.

In allen Fällen, bei denen Meniskusanteile operativ entfernt werden müssen, bedient man sich feiner Instrumente zur exakten Entfernung der geschädigten Anteile. Unsere Bestrebungen gehen dahin, so viel Meniskusgewebe wie möglich zu erhalten. Nach Entfernung der gerissenen Meniskusanteile werden die Resektionsränder geglättet, um erneute Einrisse an diesen Stellen zu verhindern.

Nachbehandlung

Der Eingriff kann in der Regel ambulant oder kurz-stationär durchgeführt werden. Dies hängt von der Größe des jeweiligen Eingriffs, zusätzlich bestehenden Grunderkrankungen und der Möglichkeit einer weiteren häuslichen Versorgung ab. Entsprechendes wird mit dem Patienten im Rahmen der Operationsplanung besprochen.

Zur Nachbehandlung nach Kniegelenksoperationen gehört heute in fast allen Fällen eine frühzeitige volle Belastung und eine freie Bewegungsmöglichkeit. Insbesondere bei resezierenden Eingriffen am Meniskus oder Gelenktoiletten’, der reinen Glättung des Gelenkknorpels, ist direkt nach der Operation eine Vollbelastung (für einige, wenige Tage unter Zuhilfenahme der Gehstützen) möglich. Bei Knorpelersatzverfahren oder Meniskusnaht ist bis zur bindegewebigen Heilung (in der Regel für 4 bis 6 Wochen) eine Teilbelastung erforderlich.

Zur Mobilisation finden neben selbstständigem Üben, Fahrradergometer etc. Krankengymnastik und Knie-Motorbewegungsschienen Anwendung, um eine schnellstmögliche und freie Beweglichkeit zu ermöglich.

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